Mittelständische Unternehmen können aktuell durch die Konjunkturpakete des Bundes Fördermittel und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bestehen dadurch gute Voraussetzungen, die konjunkturelle Krise als Chance zu nutzen. Rufen Sie uns doch einfach mal unverbindlich an. Wir informieren Sie umgehend, ob auch Sie Fördermittel in Anspruch nehmen können.
Kostenlose Fördermittel-Erstberatung unter Telefon 02173 / 69 14 21.
Bei uns erhalten Sie eine kompetente Beratung, die durch Zuschüsse gefördert wird. Denn wir sind zugelassen für das Gründercoaching Deutschland und weitere Programme zur Bezuschussung von Beratungskosten. So bleiben Ihre Kosten überschaubar, – unabhängig davon, ob Sie schon länger am Markt tätig oder Existenzgründer sind. Im ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über die Zuschusshöhe und Antragstellung. Die Formalitäten erledigen wir weitestgehend für Sie.
Rund um die Themen Unternehmensfinanzierung im Mittelstand und öffentliche Fördermittel haben wir in der jüngeren Vergangenheit einige Veröffentlichungen verfasst, die wir Ihnen nachfolgend als PDF-Download zur Verfügung stellen.
Hier finden Sie einen Artikel von Frau Kaufmann aus dem BVMW-Magazin und einen Vortag von Frau Kaufmann, den Sie am 03.05.2012 auf einer gemeinsamen Veranstaltung der WGZ-Bank und des BVMW hielt.
Der Bund fördert Innovationsbemühungen kleiner und mittlerer Unternehmen mit dem ’Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand’ (ZIM) durch einen Zuschuss bis max. 350.000 EUR. Finanziert werden Personalkosten, Gemeinkosten und Fremdleistungen im Rahmen von marktorientierten, technischen Entwicklungsvorhaben. Planen Sie die Entwicklung eines neuen Produktes oder Prozesses?
Dann rufen Sie uns an unter Telefon 02173 / 69 14 21.
Wir informieren Sie umgehend, ob auch Sie Fördermittel in Anspruch nehmen können.
Mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die seit mehr als 3 Jahren tätig sind, können seit Mitte des Jahres 2011 Darlehn zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in Höhe von maximal 1 Million Euro von der NRW-Bank erhalten. Für diese Darlehn haftet grundsätzlich die durchleitende Hausbank; die Hausbank wird jedoch in Höhe von 60% von der Haftung für diese Darlehn freigestellt. Dies ermöglicht auch Unternehmen und Freiberuflern mit geringen banküblichen Sicherheiten eine langfristige und preiswerte Finanzierung.
Das IBWF ist ein großer deutscher Verband, in dem etwa 800 Unternehmensberater, Steuerberater und Rechtsanwälte, die im Mittelstand tätig sind, organisiert sind. Am 09.12.2011 wurde Frau Kaufmann zum 4. Mal in den Vorstand gewählt. Sie ist dort tätig im Bereich der Qualitätssicherung und Weiterbildung der Unternehmensberater.